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Unterbrechung der Rechtsmittelfrist durch einen Verfahrenshilfeantrag

RechtsprechungVerfahrensrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2020/93Zak 2020, 57 Heft 3 v. 19.2.2020

AußStrG: § 7 Abs 2, § 46

Die Unterbrechungswirkung des Verfahrenshilfeantrags auf Beigebung eines Rechtsanwalts für die Rechtsmittelfrist nach § 7 Abs 2 AußStrG entfällt nicht deshalb, weil in der Folge ein frei gewählter Vertreter oder die Partei selbst das Rechtsmittel eingebracht hat.

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