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Keine Haftung für Überspannungsschäden nach Verkehrsunfall

RechtsprechungSchadenersatzBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2020/81Zak 2020, 54 Heft 3 v. 19.2.2020

ABGB: § 1295 Abs 1, § 1311

Wer die Stromleitung oder einen Verteilerkasten des Energieversorgers beschädigt, haftet nach stRsp zumindest im außervertraglichen Bereich nicht auch für Schäden, die Strombeziehern durch die Unterbrechung der Stromzufuhr oder die dadurch verursachte Überspannung entstehen ("Stromkabelfälle").

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