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Eigentumsfreiheitsklage gegen geringfügigen Grenzüberbau - Schikaneeinwand

RechtsprechungSachenrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2020/70Zak 2020, 50 Heft 3 v. 19.2.2020

ABGB: § 523, § 1295 Abs 2, § 1305

Einer Eigentumsfreiheitsklage gegen einen geringfügigen Grenzüberbau kann unter Umständen der Schikaneeinwand entgegengehalten werden. Eine Unterfangung, die unter Bodenniveau um 0,3 m in das Nachbargrundstück hineinragt, sowie eine 0,25 m breite Auskragung, die in einer Höhe von 3 m um 0,2 m über die Grenze ragt, können als geringfügig qualifiziert werden (Zurückweisung der Revision).

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