Der vorliegende Band schließt eine Lücke zwischen Groß- und Kurzkommentar. Er wendet sich erklärtermaßen an die Praxis; auf eine detaillierte Darstellung wissenschaftlicher Problemstellungen soll ausdrücklich verzichtet werden. Demgemäß finden sich unter den Autoren primär Richter und Anwälte; aus dem Kreis der Professoren hat Garber (Graz) mitgewirkt.