UVG: § 3
Dass das Kind den Exekutionsantrag bei einem unzuständigen Gericht eingebracht hat, steht der Gewährung von Unterhaltsvorschüssen nicht entgegen, wenn das unzuständige Gericht die Exekution bewilligt hat und diese Exe-kutionsbewilligung im Zeitpunkt der Antragstellung im Unterhaltsvorschussverfahren bereits rechtskräftig war.