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Keine Ordination für Unterlassungsexekution gegen deutschen Verpflichteten

RechtsprechungExekutionsrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2020/714Zak 2020, 403 Heft 20 v. 16.12.2020

JN: § 28 Abs 1 Z 2

EuGVVO 2012: Art 54

Die Rsp, welche die exekutive Durchsetzung eines österreichischen Unterlassungstitels in Deutschland wegen anderer Titelanforderungen generell für unmöglich bzw unzumutbar iSd § 28 Abs 1 Z 2 JN hält, ist aufgrund der in Art 54 EuGVVO 2012 vorgesehenen Möglichkeit zur Titelanpassung nicht haltbar. Die Bestimmung eines zuständigen Gerichts für die Exekutionsführung in Österreich gem § 28 Abs 1 JN setzt daher eine Bescheinigung der Unmöglichkeit im konkreten Fall voraus, etwa durch Vorlage einer abweisenden Entscheidung des zuständigen deutschen Gerichts.

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