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Präklusivfrist für Mietzinsüberprüfung - Ausscheiden von Mitmietern aus befristetem Mietverhältnis

RechtsprechungMiet- und WohnrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2020/710Zak 2020, 401 Heft 20 v. 16.12.2020

MRG: § 16 Abs 8

ABGB: § 914

Im Fall eines befristeten Hauptmietverhältnisses läuft die dreijährige Präklusivfrist nach § 16 Abs 8 MRG für die Prüfung der Mietzinsvereinbarung frühestens sechs Monate nach Auflösung des Rechtsverhältnisses oder dessen Umwandlung in ein unbefristetes Mietverhältnis ab.

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