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Anpassung eines Mietvertrags an umsatzsteuerrechtliche Änderungen

RechtsprechungMiet- und WohnrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2020/708Zak 2020, 400 Heft 20 v. 16.12.2020

UStG: § 6 Abs 2, § 30

MRG: § 15 Abs 2

Für Mietverhältnisse, die nach 31. 8. 2012 begonnen haben, lässt die geltende Rechtslage (§ 6 Abs 2 UStG) ua dann keine Option des Vermieters auf Umsatzsteuerpflicht mehr zu, wenn der Mieter das Mietobjekt als Körperschaft öffentlichen Rechts im nicht unternehmerischen Bereich verwendet (hier: universitäre Nutzung). Ein Wechsel auf Vermieter- oder Mieterseite wird umsatzsteuerrechtlich als neues Mietverhältnis behandelt.

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