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Fertigstellung im baurechtlichen Sinn trotz Baumängeln

RechtsprechungSchuldrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2020/704Zak 2020, 399 Heft 20 v. 16.12.2020

ABGB: § 922

NÖ BauO: § 30

Die NÖ BauO sieht keinen Benützungsbewilligungsbescheid, sondern lediglich eine Fertigstellungsanzeige vor. Die aus baurechtlicher Sicht vollständige Fertigstellungsanzeige hat zur Folge, dass das Bauwerk benützt werden darf. Mängelfreiheit im gewährleistungsrechtlichen Sinn ist keine Voraussetzung für diese Wirkung der Fertigstellungsanzeige.

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