vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Keine Gefährdungshaftung für Brand eines abgestellten Kraftfahrzeugs

RechtsprechungSchadenersatzBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2020/678Zak 2020, 383 Heft 19 v. 2.12.2020

EKHG: § 1

Wenn sich ein abgestelltes Kfz ohne Zusammenhang mit dem Fahrbetrieb aufgrund eines technischen Defekts in der Garage eines Hauses selbst entzündet, trifft den Halter keine Gefährdungshaftung nach dem EKHG.

Der Begriff des Betriebs des Kfz iSd EKHG ist enger als der Begriff der Verwendung des Fahrzeugs iSd KHVG. Die unionsrechtliche Determinierung des Umfangs der Versicherungsdeckung durch die Kfz-Haftpflichtversicherungs-RL 2009/103/EG strahlt nicht auf den Umfang der Gefährdungshaftung aus, der sich nach dem nationalen Recht richtet.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte