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Legalzession nur für unfallbedingte Erhöhung des Pflegegeldes

RechtsprechungSchadenersatzBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2020/676Zak 2020, 382 Heft 19 v. 2.12.2020

BPGG: § 16 Abs 1

ABGB: § 1297, § 1304, § 1308, § 1310

Aufgrund der in § 16 Abs 1 BPGG angeordneten Legalzession gehen kongruente Schadenersatzansprüche des Geschädigten im Ausmaß der zu erbringenden Pflegegeldleistungen auf den Bund oder den Sozialversicherungsträger über. Sachlich kongruent ist insb der Ersatzanspruch für Pflegekosten einschließlich der Kosten für stationäre Pflege.

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