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Wirkung der Verbücherung eines Wiederkaufsrechts

RechtsprechungSchuldrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2020/669Zak 2020, 380 Heft 19 v. 2.12.2020

ABGB: § 364c, § 1068, § 1070

IO: § 117

Durch die Verbücherung des Wiederkaufsrechts wird es zu einem absoluten, aber nicht zu einem dinglichen Recht. Ein bücherlicher Rang für den Eigentumserwerb des Wiederkaufsberechtigten wird dadurch nicht begründet. Auch ein Veräußerungs- und Belastungsverbot ist damit nicht verbunden.

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