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Gewährleistung für merkantilen Minderwert nach Reparatur

RechtsprechungSchuldrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2020/667Zak 2020, 379 Heft 19 v. 2.12.2020

ABGB: § 932

ZPO: § 182

Trotz erfolgreicher Reparatur eines technischen Mangels ist ein Gebrauchtwagen weiterhin mangelhaft, wenn aufgrund der nun bestehenden "Reparaturhistorie" eine objektive Wertminderung bestehen bleibt (merkantiler Minderwert). Da ein Austausch bei einem als Speziessache gekauften Gebrauchtwagen nicht in Betracht kommt, kann der Käufer aufgrund dieses Wertmangels Preisminderung oder Wandlung verlangen.

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