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Nach Teilungsklage eingebrachte Herausgabeklage als Teilungshindernis

RechtsprechungSachenrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2020/663Zak 2020, 377 Heft 19 v. 2.12.2020

ABGB: § 830

Eine Klage, mit welcher der andere Miteigentümer vom Teilungskläger gestützt auf vertragliche Vereinbarungen die Übertragung von dessen Miteigentumsanteil begehrt, begründet das Teilungshindernis der Unzeit, wenn sie nicht offenbar mutwillig oder aussichtslos ist. Ob die Klage vor Einleitung des Teilungsverfahrens oder erst danach erhoben worden ist, macht keinen Unterschied.

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