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Einwilligung in bzw Ablehnung von medizinischen Behandlungen unter besonderer Berücksichtigung von Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

ThemaMag. Dr. Philipp Entleitner, MBLZak 2020/655Zak 2020, 371 Heft 19 v. 2.12.2020

Der Bereich der medizinischen Behandlungen tangiert sowohl Vorsorgevollmachten als auch Patientenverfügungen. Im folgenden Beitrag wird auf die Einwilligung in bzw die Ablehnung von medizinischen Behandlungen im Detail eingegangen, wobei insb die Rolle von Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung beleuchtet wird.

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