vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Änderung der Bezugsberechtigung bei einer Lebensversicherung

In aller KürzeBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2020/651Zak 2020, 367 Heft 19 v. 2.12.2020

Nach Ansicht des OGH (7 Ob 52/20b) kann die Bezugsberechtigung aus einer Lebensversicherung vom Versicherungsnehmer auch mittels eines Vertrags mit dem Bezugsberechtigten geändert oder widerrufen werden. Die im Versicherungsvertrag geforderte Verständigung des Versicherers von der Änderung diene in diesem Fall nur dessen Schutz vor doppelter Inanspruchnahme iSd § 1395 ABGB, sei aber keine Voraussetzung für die materielle Wirksamkeit der Änderung. Im konkreten Fall folgte aus dem nach Scheidung geschlossenen Aufteilungsvergleich, dass die Frau nicht mehr in der Lebensversicherung des Mannes bezugsberechtigt sein sollte. Auch wenn der Versicherer vor dem Tod des Versicherungsnehmers nicht von dieser Änderung der Bezugsberechtigung verständigt worden war, hat die Frau keinen Anspruch auf Auszahlung der Versicherungsleistung.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte