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Zustimmung zur Bauabstandsnachsicht nicht als Reallast verbücherbar

RechtsprechungSachenrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2020/627Zak 2020, 357 Heft 18 v. 11.11.2020

ABGB: § 530

GBG: § 9, § 12

Die Verpflichtung des Liegenschaftseigentümers, in Bauverfahren zur Nachbarliegenschaft der Unterschreitung der baurechtlichen Mindestabstände zuzustimmen (Zustimmung zur Erteilung einer Bauabstandsnachsicht durch die Behörde), kann nicht als Reallast verbüchert werden.

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