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Keine höheren Dolmetschgebühren wegen COVID-19-Maßnahmen

In aller KürzeBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2020/620Zak 2020, 347 Heft 18 v. 11.11.2020

§ 54 Abs 1 Z 3 GebAG sieht für Dolmetscher höhere Gebührensätze bei besonders schwieriger Dolmetschtätigkeit vor. Nach Ansicht des OGH (11 Os 87/20h) bezieht sich dies nur auf fachliche Schwierigkeiten. Erschwernisse aufgrund der COVID-19-Verhaltensregeln (wie etwa das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes) würden keine Gebührenerhöhung rechtfertigen.

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