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Unterhaltsvorschuss - Verlängerung von COVID-19-Maßnahme

In aller KürzeBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2020/616Zak 2020, 347 Heft 18 v. 11.11.2020

§ 7 1. COVID-19-JuBG erleichtert die Gewährung von Unterhaltsvorschüssen durch den Verzicht auf einen Exekutionsantrag bei Titelvorschüssen. Diese nach zweimaliger gesetzlicher Anpassung zuletzt bis Ende Oktober befristete Maßnahme wurde vor Kurzem durch V der BMJ (BGBl II 2020/459) bis 31. 12. 2020 verlängert.

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