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Amtshaftung für Verleumdung eines Wachebeamten während einer Dienstbesprechung

RechtsprechungSchadenersatzBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2020/562Zak 2020, 317 Heft 16 v. 30.9.2020

AHG: § 1

Im Rahmen der Amtshaftung hat der Rechtsträger für jedes Verhalten eines Organs einzustehen, das in einem ausreichenden inneren und äußeren Zusammenhang mit einer hoheitlichen Aufgabe steht, selbst wenn es vorsätzlich erfolgte oder strafgesetzwidrig ist.

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