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Übergabe der erblosen Verlassenschaft ohne Bestellung eines Verlassenschaftskurators

RechtsprechungErbrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2020/506Zak 2020, 292 Heft 15 v. 9.9.2020

AußStrG: § 157 Abs 4, § 184

ABGB: § 750

Die Bestellung eines Verlassenschaftskurators ist keine materielle Voraussetzung für die Übergabe der erblosen Verlassenschaft an den aneignungsberechtigten Bund. Die unterlassene Bestellung kann höchstens einen Verfahrensmangel begründen.

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