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Zivilteilung eines Superädifikats ohne Zustimmung des Grundeigentümers

RechtsprechungSachenrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2020/502Zak 2020, 291 Heft 15 v. 9.9.2020

ABGB: § 297, § 435, § 830

EO: § 133 Abs 1, § 153a, § 352

Im Fall der Zwangsversteigerung eines Superädifikats tritt der Ersteher gem § 153a EO ex lege in das mit dem Liegenschaftseigentümer bestehende Grundnutzungsverhältnis ein (gesetzliche Vertragsübernahme).

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