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Forderungsfeststellung gegenüber Versichertem schließt Erstreckungswirkung aus

In aller KürzeBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2020/486Zak 2020, 283 Heft 15 v. 9.9.2020

In der Rs 2 Ob 92/19x wies der OGH darauf hin, dass die Anerkennung des Schadenersatzanspruchs durch den Schädiger in einem Schuldenregulierungsverfahren diesem gegenüber als Forderungsfeststellung Bindungswirkung in einem nachfolgenden oder fortgesetzten Schadenersatzprozess hat. Aufgrund dieser Bindungswirkung trete keine Erstreckungswirkung iSd § 28 KHVG zugunsten des Schädiger als Versicherten ein, wenn dem Geschädigten der Anspruch in dem gegen den Versicherten und den Versicherer geführten Prozess im Verhältnis zum Versicherer teilweise aberkannt wird.

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