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Sturz aus Sessellift als unabwendbares Ereignis

RechtsprechungSchadenersatzBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2020/475Zak 2020, 278 Heft 14 v. 19.8.2020

EKHG: § 9

Leichte Schaukelbewegungen des Liftsessels können vom Betreiber des Sesselliftes auch bei größter Sorgfalt nicht ausgeschlossen werden. Es obliegt dem Fahrgast, mit solchen Schaukelbewegungen umzugehen und sich - insb bei offenem Sicherungsbügel im Stationsbereich - festzuhalten.

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