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Keine Erfüllungsgehilfenhaftung des Händlers für Herstellungsfehler

RechtsprechungSchadenersatzBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2020/472Zak 2020, 277 Heft 14 v. 19.8.2020

ABGB: § 1313a

Im Fall eines Streckengeschäfts, bei dem der Hersteller direkt an den Kunden des Händlers liefert, hängt es von der Gestaltung im Einzelfall ab, welche vertraglichen Pflichten des Händlers der Hersteller als dessen Erfüllungsgehilfe neben der Lieferung übernimmt (wie zB Aufklärungspflichten).

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