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Keine ständige Anwesenheit des Baustellenkoordinators erforderlich

RechtsprechungSchadenersatzBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2020/470Zak 2020, 276 Heft 14 v. 19.8.2020

BauKG: § 5

ABGB: § 1311, § 1313a

Beim Pflichtenkatalog des BauKG handelt es sich um Schutzgesetze iSd § 1311 ABGB zugunsten der auf der Baustelle tätigen Arbeitnehmer.

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