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Ablehnung der Übernahme einer Erwachsenenvertretung unter Ersatzbenennung

RechtsprechungFamilienrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2020/460Zak 2020, 273 Heft 14 v. 19.8.2020

ABGB: § 275 Z 2

AußStrG: § 44, § 119, § 120

Gem § 275 Z 2 ABGB kann ein Rechtsanwalt die Übernahme einer gerichtlichen Erwachsenenvertretung ablehnen, wenn er nachweist, dass ein in die Erwachsenenvertreterliste eingetragener Rechtsanwalt, Notar oder Berufsanwärter zur Übernahme bereit ist. Dass das Gericht den namhaft gemachten Ersatz trotz aufrechter Eintragung in

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