vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Substitutionsvereinbarung als echter Dienstvertrag

In aller KürzeBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2020/452Zak 2020, 263 Heft 14 v. 19.8.2020

In dem Zurückweisungsbeschluss 8 ObA 18/20k billigte der OGH in einem Einzelfall die Qualifikation einer zwischen Rechtsanwälten geschlossenen Substitutionsvereinbarung als echten Dienstvertrag. Das Substitutionsverhältnis war so gestaltet, dass der beauftragte Rechtsanwalt, der auch selbstständig in seiner eigenen Kanzlei tätig ist, von Montag bis Donnerstag sechs Stunden täglich in den Kanzleiräumlichkeiten des Auftraggebers zugewiesene Akten erledigen sollte, wobei er im Wesentlichen nur Betriebsmittel des Auftraggebers nutzte und auch in Bezug auf seine Anwesenheit dessen Weisungen unterworfen war. Für seine Tätigkeit erhielt er ein von der Zahl und der Qualität der Erledigungen unabhängiges fixes monatliches Entgelt.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte