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Aufklärungspflicht über Vorerkrankungen beim Verkauf eines Sportpferdes

RechtsprechungSchuldrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2020/431Zak 2020, 255 Heft 13 v. 5.8.2020

ABGB: § 870

Der Verkäufer eines Sportpferdes muss den Käufer vor Vertragsabschluss über eine massive Vorerkrankung des Tiers (hier: am Fesselträger) informieren, auch wenn er von der vollständigen Genesung ausgeht. Das bewusste Verschweigen der Vorerkrankung rechtfertigt die Anfechtung des Kaufvertrags wegen List.

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