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Keine wesentliche Beeinträchtigung durch Poolbeleuchtung des Nachbarn

RechtsprechungSachenrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2020/378Zak 2020, 232 Heft 12 v. 16.7.2020

ABGB: § 364 Abs 2

Von der Wissenschaft entwickelte Grenzwerte, Ö-Normen und ÖAL-Richtlinien können als Anhaltspunkte für die Beurteilung der Ortsüblichkeit einer Immission herangezogen werden (hier: ÖNORM O 1052 für Lichtimmissionen).

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