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Abweisung eines unbestimmten Klagebegehrens

RechtsprechungVerfahrensrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2019/329Zak 2019, 177 Heft 9 v. 5.6.2019

ZPO: § 226

Ein unbestimmtes oder unschlüssiges Klagebegehren ist nicht mit Beschluss zurückzuweisen, sondern - sofern der Mangel nicht behoben wird - mit Urteil abzuweisen.

OGH 29. 4. 2019, 8 Ob 33/19i

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