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Kündigung wegen unleidlichen Verhaltens - psychische Erkrankung, Zukunftsprognose

RechtsprechungMiet- und WohnrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2019/320Zak 2019, 175 Heft 9 v. 5.6.2019

MRG: § 30 Abs 2 Z 3

Die Kündigung wegen unleidlichen Verhaltens (§ 30 Abs 2 Z 3 Fall 2 MRG) setzt nach stRsp kein Verschulden des Mieters voraus. Wenn das Verhalten auf eine psychische Erkrankung zurückzuführen ist, ist eine Interessenabwägung vorzunehmen.

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