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Rügeobliegenheit des Vermieters bei Verlangen nach Investitionsersatz

RechtsprechungMiet- und WohnrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2019/319Zak 2019, 174 Heft 9 v. 5.6.2019

MRG: § 10 Abs 4a

Aufgrund der Rügeobliegenheit nach § 10 Abs 4a MRG wird die Präklusion des Investitionsersatzanspruchs durch jede rechtzeitige Erklärung des Mieters gegenüber dem Vermieter (vorläufig) verhindert, in der das Verlangen nach Geldersatz für Investitionen zum Ausdruck kommt.

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