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Testamentserbe trägt Beweislast für Echtheit des Testaments

RechtsprechungErbrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2019/315Zak 2019, 173 Heft 9 v. 5.6.2019

ABGB: § 578

AußStrG: § 161

Die Beweislast für die Echtheit eines eigenhändigen Testaments trägt im Erbrechtsverfahren der Testamentserbe. Eine Negativfeststellung geht zu seinen Lasten.

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