vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Geltendmachung vorprozessualer Anwaltskosten nach Teilerledigung des Hauptanspruchs

RechtsprechungSchadenersatzBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2019/287Zak 2019, 158 Heft 8 v. 15.5.2019

ZPO: § 41

ABGB: § 1333 Abs 2

Vorprozessuale Anwaltskosten können erst dann selbstständig eingeklagt werden, wenn keine Akzessorietät zum Hauptanspruch mehr besteht, weil dieser durch Erfüllung, Verzicht, Anerkenntnis oder Vergleich erledigt wurde. Ansonsten müssen sie im Rahmen des Prozesskostenersatzes geltend gemacht werden.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte