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Keine verbotene Doppelvertretung wegen eines privaten Gesprächs

RechtsprechungSchuldrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2019/271Zak 2019, 153 Heft 8 v. 15.5.2019

RAO: § 10 Abs 1

Das Verbot der Doppelvertretung nach § 10 Abs 1 RAO umfasst nicht nur die Vertretung als solche, sondern jede anwaltliche Tätigkeit, also auch eine bloße Beratung. Ein Verstoß kann auch dann vorliegen, wenn keine Vollmacht

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