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Empfangstheorie unterliegt Parteiendisposition

RechtsprechungSchuldrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2019/269Zak 2019, 153 Heft 8 v. 15.5.2019

ABGB: § 861, § 862a

Nach der Empfangstheorie des § 862a ABGB hängen die Wirksamkeit und die Rechtzeitigkeit von Willenserklärungen vom Zugang beim Empfänger ab. Die Parteien können davon durch Vereinbarung abgehen und das Verlust- und Verspätungsrisiko dem Erklärungsempfänger übertragen, indem sie Wirksamkeit und Rechtzeitigkeit an die Absendung knüpfen.

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