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Geltendmachung der überwiesenen Forderung durch den Verpflichteten

RechtsprechungExekutionBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2019/252Zak 2019, 139 Heft 7 v. 30.4.2019

EO: § 308, § 308a

ABGB: § 1497

Wenn die im Rahmen einer Forderungsexekution gepfändete Forderung dem betreibenden Gläubiger nicht vollständig, sondern nur bis zur geringeren Höhe des betriebenen Anspruchs überwiesen worden ist, kann der Verpflichtete weiterhin die Restforderung gegenüber dem Schuldner klagsweise geltend machen. Mit seiner Klage kann er jedoch grundsätzlich nur Gerichtserlag verlangen.

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