EO: § 308, § 308a
ABGB: § 1497
Wenn die im Rahmen einer Forderungsexekution gepfändete Forderung dem betreibenden Gläubiger nicht vollständig, sondern nur bis zur geringeren Höhe des betriebenen Anspruchs überwiesen worden ist, kann der Verpflichtete weiterhin die Restforderung gegenüber dem Schuldner klagsweise geltend machen. Mit seiner Klage kann er jedoch grundsätzlich nur Gerichtserlag verlangen.