MRG: § 12a Abs 5
Das Mietzinsanhebungsrecht wegen Unternehmensverpachtung nach § 12a Abs 5 MRG wird nicht nur durch die Erstverpachtung, sondern auch durch jeden Pächterwechsel ausgelöst.
Im Gegensatz zur Mietzinsanhebung nach Unternehmensveräußerung ist die Anhebung nach Unternehmensverpachtung an keine Präklusivfrist gebunden.