PHG: § 1, § 5
Die Produkthaftung setzt einen Kausalzusammenhang zwischen dem Schaden und einem Produktfehler voraus.
Aus einem Instruktionsfehler im Beipackzettel eines Medikaments kann der Geschädigte mangels Kausalzusammenhangs keinen Schadenersatzanspruch nach dem PHG ableiten, wenn festgestellt ist, dass er den Beipackzettel gar nicht gelesen hat und daher auch korrekte Instruktionen nicht wahrgenommen hätte.