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Erhöhung der mietrechtlichen Richtwerte

GesetzgebungZak 2019/191Zak 2019, 111 Heft 6 v. 9.4.2019

In BGBl II 2019/70 wurden die ab 1. 4. 2019 mietrechtlich wirksamen Richtwerte iSd § 16 Abs 2 MRG bzw des RichtWG kundgemacht. Die Erhöhung gegenüber den bisher geltenden Werten beträgt ca 4 %.

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