vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Bahnhofsreinigung als Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten des Zugpersonals

RechtsprechungSchadenersatzBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2019/169Zak 2019, 98 Heft 5 v. 19.3.2019

ABGB: § 1295 Abs 1

ASVG: § 333

Ein Triebwagenführer, der bei einem Eisenbahnverkehrsunternehmen beschäftigt ist, ist während eines Dienstwegs am Bahnhof in die Schutzwirkungen des Reinigungsvertrags, den das Eisenbahninfrastrukturunternehmen mit einem Reinigungsunternehmen abgeschlossen hat, einbezogen. Daher kann er das Reinigungsunternehmen auf vertraglicher Grundlage auf Schadenersatz in Anspruch nehmen, wenn er aufgrund sorgfaltswidriger Reinigungsleistungen auf einer rutschigen Stelle stürzt und sich verletzt.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte