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Abberufung des Verwalters wegen Pflichtverletzung bei Erfüllung eines besonderen Auftrags

RechtsprechungMiet- und WohnrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2019/166Zak 2019, 97 Heft 5 v. 19.3.2019

WEG: § 21 Abs 3

Eine grobe Pflichtverletzung, die dem Verwalter nicht im Rahmen der Verwaltung, sondern bei der Erfüllung eines besonderen Auftrags der Mit- und Wohnungseigentümer unterlaufen ist, kann zumindest dann die Abbestellung durch das Gericht rechtfertigen, wenn der Verwalter nicht zwischen diesen Kompetenzbereichen differenziert hat.

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