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Rückwirkende Erhöhung von Unterhaltsvorschüssen während des Abschöpfungsverfahrens

RechtsprechungFamilienrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2019/151Zak 2019, 92 Heft 5 v. 19.3.2019

UVG: § 7 Abs 1 Z 1, § 19 Abs 2

IO: § 51, § 213

Unterhaltsforderungen des Kindes, die im Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Unterhaltspflichtigen bereits fällig waren, sind Insolvenzforderungen, die von den Insolvenzwirkungen erfasst sind und einer möglichen Restschuldbefreiung (hier: nach dem Abschöpfungsverfahren) unterliegen.

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