In der eine Beamtin des Landes Steiermark betreffenden Entscheidung 1 Ob 170/18h ging es (ua) darum, ob Mobbing (am Arbeitsplatz) Anspruch auf Schmerzengeld bzw immateriellen Schadenersatz begründen kann. Da die außerordentliche Revision der Klägerin mangels Vorliegens einer Rechtsfrage von erheblicher Bedeutung zurückgewiesen wurde,1 bleiben einige Fragen offen. Im Folgenden wird kurz auf mögliche Anspruchsgrundlagen für Schadenersatzansprüche eingegangen.