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Aufteilung ehelichen Vermögens - Zeitpunkt der Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft

RechtsprechungFamilienrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2019/122Zak 2019, 74 Heft 4 v. 5.3.2019

EheG: § 81

AußStrG: § 36 Abs 2, § 49

Ob eine Sache in die Aufteilungsmasse fällt, hängt gem § 81 EheG von den Verhältnissen im Zeitpunkt der Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft ab. Während der Scheidungsgrund des § 55 EheG auf die Auflösung der häuslichen Gemeinschaft abstellt, schließt die eheliche Lebensgemein-

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