vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Kein Parteiantrag auf Normenkontrolle nach prozessleitendem Beschluss

In aller KürzeBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2019/112Zak 2019, 63 Heft 4 v. 5.3.2019

Rein prozessleitende Beschlüsse wie der Auftrag zum Erlag eines Kostenvorschusses für Sachverständigengebühren ermöglichen nach Ansicht des VfGH (G 317/2018) keinen Parteiantrag auf Normenkontrolle (hier: gegen § 3 S 3 GEG). Voraussetzung für den Parteiantrag sei eine entschiedene Rechtssache, die im Fall eines prozessleitenden Beschlusses, der die gerichtliche Stoffsammlung gestalten soll, nicht vorliege.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte