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Bestellung eines Kollisionskurators im Vaterschaftsfeststellungsverfahren

RechtsprechungFamilienrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2019/85Zak 2019, 53 Heft 3 v. 19.2.2019

ABGB: § 148 Abs 1, § 277 Abs 2

Die Bestellung eines Kollisionskurators, der das Kind anstelle des obsorgeberechtigten Elternteils vertritt, ist bereits dann erforderlich, wenn aus ex ante-Sicht ein Interessenwiderspruch zwischen dem Kind und dem Obsorgeberechtigten abstrakt denkbar erscheint. Das Gericht darf nicht abwarten, bis tatsächlich eine materielle Interessenkollision auftritt.

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