Der BGH hatte sich zuletzt wieder mit der Befangenheit von Richtern auseinanderzusetzen.1 Drei Richter des BGH wurden wegen Befangenheit abgelehnt, weil diese Beiträge in der Festschrift eines Beklagten verfasst hatten. Hingegen begründete die Mitautorenschaft in einem vom Beklagten mitherausgegebenen Kommentar keine Besorgnis der Befangenheit.