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Festschriftbeitrag und Befangenheit - Caveat scriptor

ThemaUniv. -Ass. Patrick J. Nutz, LL.M. (WU)Zak 2019/82Zak 2019, 47 Heft 3 v. 19.2.2019

Der BGH hatte sich zuletzt wieder mit der Befangenheit von Richtern auseinanderzusetzen.11BGH IX ZA 16/17 = ZInsO 2018, 2694. Drei Richter des BGH wurden wegen Befangenheit abgelehnt, weil diese Beiträge in der Festschrift eines Beklagten verfasst hatten. Hingegen begründete die Mitautorenschaft in einem vom Beklagten mitherausgegebenen Kommentar keine Besorgnis der Befangenheit.

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